| Der
Stoffwechselfunktionstest SFT der INDAGO GmbH Früher "Nanopartikelanalyse" |
| Mit
einer manipulierten
Stellungnahme von Prof. De Bruijn versucht die INDAGO GmbH zu beweisen,
dass ihre "Nanopartikelanalyse" eine
wissenschaftliche Grundlage hat. Vorbemerkung: Der Mensch ist ein biologischer Organismus - es sind biologische Moleküle, die seine Lebensfunktionen aufrechterhalten. Bei Krankheiten kann sich die Zusammensetzung des Blutes geringfügig ändern. Diese Änderungen sind so klein, dass es spezifischer Verfahren bedarf, um sie in der Umgebung von den vielen "normalen" Blutbestandteilen aufzuspüren und zu messen. Diese Änderungen betreffen stets biologische Moleküle (Beispiele: Änderungen der Konzentrationen von Hormonen, des Cholesterins oder bestimmter Tumormarker, die auf ein Krebsgeschehen hindeuten). Diese Feststellung ist trivial, ebenso wie die Forderung, dass eine Untersuchungsmethode, mit der kleine Änderungen des Stoffwechsels gemessen werden sollen, so konzipiert sein muß, dass diese "biologischen Moleküle" nicht vor der Messung durch die Präparations-Methode zerstört werden. Hintergrund: Mit einer Unterlassungsklage wollte die INDAGO mir verbieten lassen, zu behaupten, dass ihre Befunde frei erfunden seien. Die Klage wurde abgelehnt. Die Kosten trägt die INDAGO. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Leipzig legte die INDAGO eine "Wissenschaftliche Kurz-Stellungnahme" von Prof. De Bruijn vor, die beweisen sollte, dass die Nanopartikelanalyse der Firma eine wissenschaftlich fundierte Methode sei. Es handelt sich hier um eine dreiste Irreführung des Gerichtes, denn die Stellungnahme von Prof. De Bruijn bezieht sich auf eine ganz andere Methode. Das Gericht hat sich täuschen lassen und die Beschreibung von Prof. De Bruijn in die Urteilsbegründung übernommen. Auf das Urteil selbst hatte die Stellungnahme keinen Einfluß. Das Original der Stellungnahme (als pdf-Datei) wurde meinem Anwalt als Kopie eines Faxes kurz vor Beginn der mündlichen Verhandlung übergeben. Das Fax hat zwar eine schlechte Qualität, doch sind alle Teile lesbar. Hier finden Sie das Dokument in einer besser lesbaren Form. Vergleich der De Bruijn'schen Methode mit der INDAGO-Methode:
Da sich alle weiteren Aussagen von Prof. De Bruijn auf die von ihm geschilderte Methode beziehen, sind sie für die Beurteilung der INDAGO-Methode selbstverständlich irrelevant. Es ist unverständlich, warum Prof. De Bruijn sich bereit gefunden hat, eine solche Stellungnahme im Auftrag der INDAGO GmbH abzugeben, deren Zweck es war, ein Gericht irrezuführen. Wie aus dem Originaltext hervorgeht, war er sich bewußt, dass diese Stellungnahme in einem Gerichtsverfahren verwendet werden sollte. Man hätte erwarten müssen, dass er besonders sorgfältig prüft, ob er die "Nanopartikelanalyse" der INDAGO GmbH richtig wiedergibt. Es ist für mich unvorstellbar, dass ein Wissenschaftler, zumal ein Hochschulprofessor, eine wissenschaftliche Stellungnahme abgibt, ohne sich vorher über die Firma, und die Methode zu informieren, obwohl er in seiner Stellungnahme schreibt, dass er eigene Recherchen durchgeführt habe. Prof. De Bruijn ist Berater der Firma "European Consultancy Network" (ECN), ein Unternehmen der MedPlus Europe S.A. mit Sitz in Brüssel. Ich habe Prof. De Bruijn in einem Schreiben vom 12.09.06 um eine Klarstellung gebeten. Am 20.09.06 erhielt ich folgende Antwort: "Sehr
geehrter Herr Kollege Keck, bezugnehmend
auf Ihr Schreiben
vom 12.09.06 darf ich zunächst anmerken, daß ich
mein
Gutachten als unabhängiger Wissenschaftler abgegeben habe und
nicht die Absicht habe, mich in Streitigkeiten zwischen meiner
Auftraggeberin und Ihnen einzumischen. Zwangsläufig
habe ich auch
keinen Einfluß darauf, wie Juristen den Inhalt dieses
Gutachtens
bewerten. Hierbei dürfte es Aufgabe der jeweiligen
Anwälte
sein, entsprechend vorzutragen, wenn sie glauben, das Gericht
würde ein Gutachten falsch interpretieren. Der
Inhalt der von Ihnen
übersandten wissenschaftlichen Stellungnahme des Kollegen
Hofer
bestätigt, daß meine Ausführungen objektiv
richtig und
in keiner Weise angreifbar sind. Ihren
Vorwurf, ich hätte
eine irreführende Stellungnahme abgegeben, weise ich
zurück. Mit
freundlichen
Grüßen, Christian
De Bruijn." Anmerkungen zu der E-Mail von Prof. De Bruijn:
"In
diesem Sinne muss ich
Ihren Text als eine
irreführende Stellungnahme bezeichnen. Allerdings gehe ich,
solange mir keine
gegenteiligen Informationen vorliegen, davon aus, dass Sie das nicht
beabsichtigt haben und dass Sie selbst von der INDAGO GmbH
getäuscht worden
sind." Mit der E-Mail von Prof. De Bruijn liegen diese gegenteiligen Informationen jetzt vor. Der Leser kann sich selbst eine Meinung darüber bilden, wie er die Stellungnahme von Prof. De Bruijn bewerten will. |