| Der Stoffwechselfunktionstest SFT der INDAGO GmbH Früher "Nanopartikelanalyse" |
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Durch
Beteiligungen an der Indago verschleudern die Sparkasse Leipzig und die
KfW Steuergelder in Millionenhöhe Offenbar
ohne
sachgerechte Prüfung, ob die von der Indago vermarktete
Blutuntersuchung überhaupt durchführbar ist, haben sich die beiden
Banken mit mehr als
1 Million Euro an der Firma beteiligt. Für die vergeudeten
Finanzmittel
wird wohl letztlich der Steuerzahler gerade stehen müssen. Die BaFin,
über
diesen Sachverhalt informiert, sieht aber keinen Handlungsbedarf,
eben so wenig wie der Vorstandsvorsitzende der
Sparkasse, Oberbürgermeister Jung. Die Beteiligungen Die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft der Sparkasse Leipzig, S-UBG, berichtete am 18.05.2006 auf ihrer Webseite u.a.: "Die
S-UBG und die KfW steigen
zusammen bei der arco biotech GmbH ein. Die arco biotech
GmbH entwickelt
innovative medizinische
Laboranalyseverfahren zur besseren Diagnostik und
Früherkennung
von komplexen Erkrankungen. Ausführlicher
Text hier
. Per 16.06.2006 firmiert unsere Beteiligung arco biotech GmbH unter dem neuen Namen INDAGO GmbH. Mit einem neuen Blutuntersuchungsverfahren, der so genannten "Nanopartikelanalyse", können feinste Stoffwechselstörungen von vielen Organen und Organsystemen identifiziert werden." Anmerkung: Anfang 2006 nannte sich die Firma BMIB (Biomedizinisches Institut Bingen), später arco biotech GmbH, dann Indago GmbH. Prüfung der Beteiligungsvoraussetzungen Aufgrund welcher Informationen hat die Sparkasse diese Fehlentscheidung getroffen? Der Geschäftsführer der S-UBG, Reik Hesselbarth und der Beteiligungsmanager Daniel Hübner, können zu ihrer Rechtfertigung geltend machen, dass das Wissenschaftsmagazin "nano" des Senders 3sat einen überaus positiven Beitrag über diese Methode ausgestrahlt hat, unter dem vielversprechenden Titel "Nanopartikelanalyse erkennt Krankheiten vor Ausbruch". Zwei Links auf dieser Webseite führten direkt zur Firma BMIB, der damalige Name der jetzigen Indago. Außerdem hatten die Geschäftsführer der Firma Luis I. Gomez und Haroon Ahmad einen "futurSax-Preis" für eine gute Geschäftsidee erhalten, wie die lvz-online berichtete. Auf meine Anfrage schrieb mir Frau Trautmann von futureSax dazu: "Das Team
BMIB hat
keinen Innovationspreis erhalten (hier ist die Darstellung in der LVZ
nicht korrekt). futureSAX ist ein Businessplan-Wettbewerb, d. h. das
Team hat den Preis in Phase I für die Darstellung einer
Geschäftsidee erhalten. Im Wettbewerb geht es darum, den Teams
beim Schreiben des Konzeptes Unterstützung zu geben. Erst nach
Abschluss des Gesamtwettbewerbes (drei Phasen) gehen die Pläne in
die Detailprüfung bei Partnern, wie z. B. Banken oder
Krankenkassen." Welches Produkt will die Firma vermarkten? Auf ihrer damaligen Webseite teilte das BMIB mit (Ausschnitt, Original-Webseite siehe hier): "Die Vollblutuntersuchung
"Nanopartikelanalyse" ist ein Laborverfahren und basiert auf der
Identifizierung von Konzentrationsveränderungen verschiedener
Blutkomponenten mittels standardisierter elektronenmikroskopischer
(REM) und röntgenologischer (EDX) Techniken..... Durch das Aufspüren und Charakterisieren von veränderten Strukturen mittels Elektronenmikroskop ist eine genaue Steuerung der Röntgenstrahleneinheit möglich, welche die Konzentration der in der Probe teilnehmenden Stoffe messen kann. ..... Die hohe diagnostische Validität der Nanopartikelanalyse wurde kontrolliert und verifiziert durch den ständigen Vergleich der Ergebnisse mit jenen, welche durch andere Methoden (sog. Gold-Standards) festgestellt worden sind. " Die angeblichen Analyseergebnisse wurden von dem BMIB in Befundmappen zusammengefasst. Solche Musterbefunde konnten damals von der Indago-Webseite heruntergeladen werden. Ein Beispiel ist hier als pdf-Datei zugänglich. Die Datei wurde am 25.02.2006 heruntergeladen. Die Webseite ist inzwischen gelöscht worden. Die Beschreibung der "Nanopartikelanalyse" lässt sich in vier Punkte zusammenfassen:
Ein Banker, als Nicht-Fachmann auf diesem Gebiet, kann diese Frage vermutlich nicht beantworten. Das BMIB wird die Erfolgsaussichten natürlich in den rosigsten Farben geschildert haben. Darauf vertrauen darf ein Banker nicht, insbesondere dann nicht, wenn es um einen Betrag von ca. 1 Million Euro geht. Zur Beurteilung dieser Frage hätte ein unabhängiger Fachmann zur Rate gezogen werden müssen, .z.B. ein klinischer Chemiker oder ein Facharzt für Laboratoriumsmedizin. Ein Fachmann hätte dieses Konzept auf den ersten Blick als Scharlatanerie entlarvt. Mehr noch, er hätte sofort bemerkt, dass eine solche Analyse nicht durchführbar ist und dass die bisher von dem BMIB vermarkteten Analysen frei erfunden sein müssen. Einige Gründe sind die folgenden:
Jeder Hausarzt hätte den Schwindel erkannt Jeder Mediziner wäre in der Lage gewesen, Herrn Hesselbarth und Herrn Hübner zu erklären, warum die in den Befundmappen angeführten Werte völlig sinnlos sind und ein Mediziner diese Ergebnisse nicht verwenden kann und darf. Herr Hesselbarth ist stellvertretender FDP-Kreisvorsitzender. In der FDP gibt es sicher eine Reihe von Mediziner/Innen. Hätte Herr Hesselbarth bei einer Mitgliederversammlung oder einem Stammtisch seiner Partei beispielsweise dem Stadtrat Dr. Burgkhardt (Facharzt für Allgemeinmedizin und Urologie) einen Ausdruck der oben erwähnten Ergebnismappe vorgelegt, hätte dieser ihn in fünf Minuten über diesen Schwindel aufklären können. Herrn Hesselbarth und Herrn Hübner hätte auch auffallen müssen, dass die "Indago-Forscher" ihre weltweit einmalige Methode nicht in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht haben. Auf der erwähnten 3sat-Webseite wird berichtet, Luis Gomez habe in zehnjähriger Arbeit 90.000 Blutproben untersucht. Hätten die beiden Banker kritisch geprüft, wer denn diese vielen Blutproben und die Patientendaten zur Verfügung gestellt habe, wären sie bald den Scharlatanen auf die Spur gekommen. Herr Hesselbarth und Herr Hübner hätten auch leicht herausfinden können, dass die Firma BMIB bzw. die Vorgängerfirma Wiesbach-Institut, die auf der Webseite beschriebene Technik gar nicht anwenden konnte, weil sie über kein eigenes Elektronenmikroskop für die REM/EDX-Technk verfügte. Auch die Ausrede, man habe in einem Fremdlabor die Untersuchungen durchgeführt, lässt sich leicht widerlegen. Schätzt man, dass für die vielen "getesteten Parameter und Funktionen" mit jeder Blutprobe mindestens zehn einzelne REM/EDX-Untersuchungen hätten durchgeführt werden müssen, dann wären Kosten von ca. 90 Millionen Euro entstanden. Die Kosten für eine REM/EDX-Untersuchung werden üblicherweise mit 100.- Euro in Rechnung gestellt. Mein Schreiben vom 27.07.2006 Mit Schreiben vom 27.07.2006 habe ich Herrn Hesselbarth darauf hingewiesen, dass die Indago-Methode Schwindel ist und dass die Sparkasse als Teilhaber für die Abzocke von Patienten mitverantwortlich ist. Ich schrieb u.a.: "Auf meinen Webseiten habe ich bereits am 06.04.06 begründet, warum eine solche Nanopartikelanalyse nicht möglich ist (Link 3). Aus
den beiden als Anlagen beiliegenden Rechnungen (Anlagen 1 und 2) geht
eindeutig hervor, dass das BMIB keine Nanopartikelanalysen durchführt,
obwohl die Bezeichnung "Nanopartikelanalyse" im Beschreibungstext
angeführt ist. Bei den einzelnen Positionen werden nur angeführt:
"Mikroskop. Analyse des Dehydrierungsproduktes". Offenbar handelt es
sich hierbei um einen ganz gewöhnlichen Blutausstrich, also
eingetrocknetes Blut. Nanopartikel sind aber nur im Elektronenmikroskop
sichtbar. Die Firma besitzt kein eigenes Elektronenmikroskop. Offenbar
als Reaktion auf meine Webseite hat das BMIB inzwischen den Text auf
seiner Homepage geändert. Jeder Hinweis auf elektronenmikroskopische
Techniken wurde entfernt. Siehe dazu Anlage 3 (alter Text) und Anlage 4
(neuer Text). Die angebliche Nanopartikelanalyse kommt jetzt ohne
Nanopartikel aus. Eine Rechnung (Anlage 2, ausgestellt von einer Verrechnungsstelle), enthält noch folgenden erläuternden Text: "Die
in Rechnung gestellte Blutuntersuchung ist ein neues biochemisches
Laborverfahren, welches d. gezielte Isolation v. Molekülen in der Lage
ist, eine Vielzahl relevanter Stoffwechselprozesse zu charakterisieren
und so manifeste Pathologien u. beginnende Stoffwechselentgleisungen zu
analysieren." Auch
diese Behauptung ist unwahr, denn es wurde kein biochemisches
Laborverfahren durchgeführt und erst recht keine Moleküle isoliert. In
dem als Anlage 4 beiliegenden Musterbefund, sind 30 verschiedene
"getestete Funktionen" oder "getestete Parameter" aufgetragen. Diese
können nicht durch mikroskopische Untersuchung einer getrockneten
Blutprobe gemessen werden. Nach
den in Deutschland vorgeschriebenen Richtlinien für
Laboruntersuchungen, muss eine Analyse-Methode genau angegeben werden
und unabhängig überprüfbar sein. Die gemessenen Werte müssen als
Konzentrationswerte in den üblichen Dimensionen (z.B. mg pro dl)
dargestellt werden. Die in den Befundberichten dargestellten Graphiken
erfüllen diese Kriterien nicht. Weitere
Kritikpunkte entnehmen Sie bitte meinen Webseiten (Link 3). Ich bin
überzeugt, dass die Werte überhaupt nicht gemessen, sondern frei
erfunden wurden." ...... "Ich
habe Verständnis dafür, dass Sie meine Ausführungen anzweifeln. Deshalb
empfehle ich Ihnen, sich bei einem von der Ärztekammer für
gesetzliche Krankenkassen zugelassenem Facharzt für
Laboratoriumsmedizin in Leipzig zu erkundigen." In einer E-Mail schrieb ich Herrn Hesselbarth am 02:08:2006 u.a.: "Wenn
ich versuche, die Angelegenheit aus Ihrer Perspektive zu betrachten,
sehe ich den Konflikt, mit dem Sie konfrontiert sind: Einerseits wollen
Sie sich rechtfertigen und zeigen, dass Sie gründlich geprüft haben,
andererseits müssen Sie nach Kräften den Schaden minimieren, d.h. Sie
müssen sich bemühen, die Wahrheit möglichst schnell zu erfahren. Ich
schlage vor, dass Sie sich auf den letzteren Aspekt konzentrieren. Ich
werde Sie gerne unterstützen und Hintergrundinformationen zur Verfügung
stellen, wenn Sie Ihre Hausaufgaben gemacht haben. Ich hatte bereits in
meinem Schreiben darauf hingewiesen, dass Sie sich durch ein einfaches
Gespräch mit einem Laborarzt in Leipzig sehr schnell Klarheit
verschaffen können. Dann wissen Sie, woran Sie sind. Ihrem Schreiben
entnehme ich, dass Sie das nicht getan haben. Es hat nicht viel Sinn,
wenn ich mir Mühe gebe, Sie zu informieren, Sie selbst aber das
Naheliegendste nicht unternehmen. Es gibt keine Maßnahme, mit der Sie
die Fakten schneller erfahren können. Mein Vorschlag noch einmal
ausführlicher: Drucken Sie folgende Dokumente
aus: 1.
Die Seite "Wie funktionieren Nanopartikelanalysen?" auf der Webseite
der Firma:
<http://www.bmib.de/nanopartikel.html>
oder die entsprechende Anlage in meinem Schreiben. 2.
Auf der Downloadseite der Firma einen der Musterbefunde, beispielsweise
den "Musterbefund ADHS":
<http://www.bmib.de/downloads.html>: 3.
Die meinen Kommentar beiliegenden Rechnungen. Legen
sie diese Texte einem (besser zwei, sicher ist sicher) Arzt für
Laboratoriumsmedizin vor und bitten Sie ihn um eine Stellungnahme.
Natürlich können Sie auch einen Professor für Laboratoriumsmedizin an
der Uniklinik zu diesem Thema interviewen. Stellen Sie bitte folgende
Fragen: 1.
Was sind Nanopartikel? 2.
Wie groß sind sie? 3. Kann man sie ohne Elektronenmikroskop sehen? 4. Was bedeuten die Balken in den Musterbefunden? 5. Warum ist eine "getestete Funktion zentrales Nervensystem" mit einem Wert 0 ohne Befund und eine mit dem Wert 80 pathologisch? 6. Warum ist eine Dünndarmresorption mit dem Wert 0 besser als eine mit dem Wert 100? 7. Wie kann man durch "mikroskopische Analyse des Dehydrierungsproduktes" (Blutausstrich) die vielen Werte des Musterbefundes messen? 8. Welche Schlüsse kann ein Arzt für die Behandlung eines Patienten aus einem solchen Befund ziehen? Wenn Sie sich derart informiert
haben, lassen Sie mich bitte das Ergebnis wissen. Ich werde Sie dann
nach Kräften unterstützen. Mit freundlichen Grüßen Klaus Keck Cc an die KfW und Verband Sozialer Wettbewerb e.V." Anmerkung: Die angeführten Links sind nicht mehr aktiv. Meiner Vermutung, es seien nur Blutausstriche mikroskopisch untersucht worden, versuchte die Indago durch eine neue Beschreibung ihrer Analyse zu entgehen, bei der die Blutproben zunächst in chemische Elemente zerlegt wird. Siehe unten. Aus der Untätigkeit der Sparkasse schließe ich, dass sie meinem Rat nicht gefolgt ist. Herr Hesselbarth hat mir kein Ergebnis eines solchen Gesprächs mitgeteilt. Die Indago hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, um mir die Behauptung, sie erfinde ihre Diagnosen, untersagen zu lassen. Mit bestandskräftigem Urteil von 24.08.2006 hat das Landgericht Leipzig den Antrag zurückgewiesen. Das Urteil wäre zweifellos anders ausgefallen, hätte die Indago beweisen können, dass sie die Analyse tatsächlich durchführt. Anlässlich eines Aufenthaltes in Leipzig am 16.08.2006, hatte ich Herrn Hesselbarth vorgeschlagen, ihm meine Kritik an der Indago-Methode persönlich vorzutragen. Er lehnte ein Gespräch ab. Als Reaktion auf meine Webseiten hat die Indago die Beschreibung ihrer Methode geändert. Sie behauptet nicht mehr, dass sie die Blutproben mit REM/EDX untersucht, sondern dass die Methode nur während der "Forschungsphase" notwendig sei und die Blutuntersuchung mit einem Lichtmikroskop durchgeführt werde. Ich habe diesen Unsinn auf meinen Webseiten kommentiert. Ferner wird nun, ab Mitte August 2006, auf der neuen Webseite der Indago erstmals eine neue Version ihrer "Nanopartikelanalyse" beschrieben: "Im
ersten Schritt, dem sog. thermischen Cracking wird die biologische
Masse Blut in chemische Elemente gewandelt." Ich
gehe sicher nicht fehl in der Annahme, dass jeder, der über einen
gesunden Menschenverstand und die üblichen Kenntnisse der Schulchemie
verfügt, sich nicht davon überzeugen lässt, dass man eine Blutanalyse
auf diese Weise durchführen kann.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten auch dem gutgläubigsten Banker
Bedenken kommen müssen.Eine Reihe von Gerichtsbeschlüssen und Unterlassungserklärungen haben dazu geführt, dass die Indago die wesentlichen Aussagen über den Nutzen ihrer Nanopartikelanalyse nicht mehr wiederholen darf, siehe hier . Eine dieser Unterlassungserklärungen ist von Herrn Hesselbarth und Herrn Hübner unterschrieben. In einem Offenen Brief habe ich den Aufsichtsratsvorsitzenden der Sparkasse, den Oberbürgermeister von Leipzig, Burkhard Jung, am 07.04.2008 davon unterrichtet, dass die Indago-Diagnosen Schwindel sind und ihn gebeten die Beteiligung der Sparkasse und damit auch die der KfW zu beenden. Eine Antwort habe ich nicht erhalten. Mit Schreiben vom 13.05.2008 luden mich Herr Hesselbarth und Herr Hübner "im Namen der Geschäftsführung und aller Gesellschafter der INDAGO GmbH" zu einem Gespräch in der Biocity Leipzig ein. Ich nahm an, dass der OB als Reaktion auf meinen Offenen Brief, die Sparkasse angewiesen habe, die Beteiligung an der Indago einer kritischen Prüfung zu unterziehen und dass in diesem Zusammenhang ein Gespräch zur Klärung dieser Angelegenheit stattfinden sollte. Ich rief Herrn Hesselbarth an und sagte zu, an dem Gespräch teilzunehmen. Ich erwähnte, dass das Ziel des Gesprächs aus meiner Sicht doch nur sein könne, nachzuweisen, dass die Indago die "Nanopartikelanalysen" gar nicht durchführen könne. Ich stellte Herrn Hesselbarth folgende Frage (annähernd wörtliche Wiedergabe): "Die Indago führt als ersten Schritt ihrer Analyse ein thermisches Cracking durch, bei dem die Blutprobe in ihre chemischen Elemente zerlegt wird. Dabei entstehen die Gase Stickstoff, Wasserstoff, Sauerstoff und Chlor. Sie entweichen. Zurück bleibt im Wesentlichen Kohlenstoff. Können Sie sich vorstellen, dass es möglich ist, aus diesem Rest mit irgendeiner Methode zu messen welche Konzentrationen die vorher im Blut vorhanden Bestandteile hatten? Leider hatte ich keine Gelegenheit Herrn Hesselbarths Meinung dazu kennen zu lernen. Er antwortete mir, dass er diese Frage nicht beantworten werde. Der Einladung habe ich nicht Folge geleistet, weil Herr Hessbart zwei Bedingungen ablehnte, die Teilnahme meines Rechtsanwalts und die Aufzeichnung der Gespräche.Die BaFin, die ich ebenfalls in dieser Sache angeschrieben hatte, erhielt eine von Herrn Hesselbarth und Herrn Hübner unterschriebenen Stellungnahme der Sparkasse mit der Bitte, diese an mich weiter zu leiten. Auf meine Bitte, mir die hier angeführten Gutachten und Stellungnahmen zukommen zu lassen hat Herr Hesselbarth nicht geantwortet. Auf diese Weise stellt die Sparkasse sicher, dass diese Dokumente nur von Personen eingesehen werden, die sie nicht beurteilen können. Diese
Stellungnahme von Herrn Hesselbarth und Herrn Hübner ist im Effekt
falsch und irreführend, weil sie den Eindruck erweckt:
Die BaFin ist getäuscht worden, denn kein neutraler Professor einer deutschen Universität wird die Durchführbarkeit und Nützlichkeit dieser einfältigen Methode bestätigen, es sei denn er wird gekauft. Dann ist er aber nicht neutral. Siehe meine Anmerkungen zu den Professoren Banzer und De Bruijn. Kein renommiertes Forschungsinstitut wird sich mit dieser unsinnigen Analyse beschäftigen, geschweige denn, sie weiterentwickeln. Sie kann nicht weiter entwickelt werden – es gibt sie nicht. Ich habe auf meinen Webseiten 2006 vier Kritikpunkte an den Indago-Diagnosen angeführt. Jeder einzelne beweist, unabhängig von den anderen, dass es unmöglich ist, die von der Indago vermarktete "Nanopartikelanalyse" durchzuführen. In den mehr als drei Jahren, seit Veröffentlichung meiner Webseiten, hat die Indago oder die Sparkasse nicht einmal einen Versuch unternommen auch nur einen dieser Kritikpunkte zu widerlegen. So gut, wie vermutlich erwartet, scheint sich der Schwindel nicht gelohnt zu haben. Im Jahresabschluss 2007 steht der vielsagende Absatz: "Rangrücktrittserklärung
der Gesellschafter Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 1.004.378,16 Euro aus. Der vorhandene Insolvenzeröffnungsgrund der bilanziellen Überschuldung wird durch die Rangrücktrittserklärungen der stillen Gesellschafter in Höhe von 1.080.000,00 Euro beseitigt."
"Aufgrund
der in der Vergangenheit über die Indago GmbH eingeholten
Zusatzinformationen hat sich die KfW dazu entschieden, weiterhin an der
Beteiligung festzuhalten" Auch die BaFin erklärt sich für nicht zuständig Den Offenen Brief an den OB habe ich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) geschickt. Die BaFin schrieb mir, man werde den Sachverhalt prüfen und habe die Sparkasse Leipzig um eine Stellungnahme gebeten. Die Sparkasse hat mit der oben erwähnten Stellungnahme geantwortet. Gleichzeitig betont die BaFin, dass sie mir die Dokumente nicht weiterleiten möchte - aus Gründen des Datenschutzes. Sie sieht aufgrund der Stellungnahme keine Anhaltspunkte für ein Einschreiten. Dem Text entnehme ich, dass die BaFin annimmt, ich sei ein geprellter Kunde der Indago. Ich kann nicht beurteilen, ob die BaFin in diesem Fall verpflichtet gewesen wäre einzuschreiten. Tatsache ist aber, dass sie, wie die KfW auch, sich darüber im Klaren ist, dass die Indago-Diagnose nicht durchführbar ist und die Patienten mit erfundenen Diagnosen abgezockt werden. Selbst, wenn sie nicht dazu verpflichtet wäre, hätte sie vermutlich, im Interesse der Patienten aktiv werden können. Wie der Sparkasse Leipzig, waren der KfW und der BaFin die Beschreibung der Indago-Methode auf der Firmenwebseite spätestens durch meine Schreiben bekannt. Was mögen sich die Banker, die doch vermutlich ein Abitur haben, wohl dabei gedacht haben, wenn sie lesen, dass bei einer Blutanalyse das Blut zunächst in seine chemischen Elemente zerlegt wird? |