| Der
Stoffwechselfunktionstest der INDAGO GmbH Früher "Nanopartikelanalyse" |
| Zu
den 90.000 Blutproben, welche die Indago angeblich zur Standardisierung
ihrer Methode untersucht haben will Auf einer Webseite vom 26.02.2004 behauptete die Indago (damals noch unter dem Namen Wiesbach-Insitut für Angewandte Biomedizin GmbH): "Die
neue Blutanalyse AMS ist ein neues, wissenschaftlich fundiertes,
Stoffwechsel-Screening zur engmaschigen Kontrolle sämtlicher
Organfunktionen.
Der Anbieter, das Wiesbach Institut für angewandte Biomedizin GmbH, hat
in fast 16jähriger Forschungsarbeit die Analyse Metabolischer
Strukturen mit einem Ring von Universitäten und Arztpraxen entwickelt
und mittels diverser Studien anhand von 85.000 Patienten evaluiert.
Mittels der AMS lassen sich bereits minimale Entgleisungen im
Stoffwechsel identifizieren und entsprechenden Störungen oder
Pathologien zuordnen. Der medizinische Nutzen generiert sich vornehmlich aus folgenden Tatsachen: Erkennung von Krankheitsursachen und Symptomursachen: Überprüfung der Funktionalität der Organe bzw. Organsysteme und deren Interaktion. Auf der inzwischen vom Sender gelöschten Webseite zu der 3sat-Sendung vom 22.02.2006, die ich hier als Zitat wiedergebe, erfährt der Leser dass inzwischen 90.000 Proben untersucht worden sein sollen: "Anhand
von 90000 Blutproben hat Luis Gomez ein Verfahren entwickelt, den
Blutstrukturen Krankheiten zuzuordnen. Je nach Form der Nanopartikel
lassen sich bestimmte Störungen im Körper eindeutig identifizieren.
Nach über zehn Jahren Forschung ist es gelungen, ein detailliertes
Analyseprofil für Arztpraxen auszuarbeiten. Die Nanopartikelanalyse
kann den genauen Ursprungsort und die Ursache von verschiedenen
Symptomen und Erkrankungen aufzeigen, solange der Stoffwechsel
beteiligt ist." Hier will ich nur kurz in Stichworten darlegen, warum ich es für unglaubhaft halte, dass diese Blutproben tatsächlich untersucht wurden. Die Indago hätte für ihre Untersuchungen nicht nur die Blutproben (18 ml, siehe hier) benötigt, sondern auch die Krankendaten der Patienten. Welche Voraussetzungen hätten für einen solchen Großversuch, der in der Bundesrpublik sicher einmalig gewesen wäre, erfüllt sein müssen?
Systemen" ist Folgendes zu entnehmen: "Bei einer Blutentnahme ausschließlich für die
Erprobung oder Mehrentnahme von Blut ist die Einwilligung des Patienten
und die Anzeige an die zuständige Behörde erforderlich."......... Prüfungen und Anzeigepflichten Eine diagnostische Erprobung (Leistungsbewertungsprüfung) soll ein diagnostisches System (Reagenz,Gerät) im Hinblick auf seine Zuverlässigkeit für die patientenorientierte Diagnostik überprüfen. Die
angeblich untersuchten 90.000 Blutproben wären ohne Zweifel
einwilligungs- und anzeigepflichtig., da sie, wenn sie den
Patienten nicht gesondert abgenommen wurden, auf jeden Fall als
zusätzliche Menge entnommen werden mussten. Nach eigenen Angaben der
Indago sind 18 ml Blut für eine Untersuchung erforderlich. Diese Menge
bleibt nicht als Rest bei 90.000 anderen Untersuchungen übrig. Wie die Uni
Gießen die Reste von Blutproben handhabt können Sie diesem Formular entnehmen.Voraussetzung ist die Verfügbarkeit von humanem Probenmaterial. Im Gegensatz zu den übrigen Medizinprodukten und Arzneimitteln ist bei In-vitro-Diagnostika nicht jede diagnostische Erprobung eine Leistungsbewertungsprüfung im Sinne des MPG und damit einwilligungs- und anzeigepflichtig. Vielmehr ist dies nach § 24 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 MPG nur erforderlich, wenn:
Das Problem der Patientendaten soll hier nicht vertieft werden. |