Hinweise für
Patienten, die auf die nano-Sendung reingefallen sind
- Wenn
Sie eine Rechnung über eine Nanopartikeluntersuchung erhalten
haben, widersprechen Sie der Rechnung unter Hinweis auf meine
Webseite und der Begründung, dass die von dem BMIB angebotene
Leistung, nämlich eine Nanopartikelanalyse, nicht erbracht worden
sei. Das lässt sich im Falle eines Gerichtsverfahrens leicht
nachweisen.
- Wenn
Sie aufgrund der Sendung zu einem Arzt oder Heilpraktiker gegangen
sind, um eine Nanopartikelanalyse machen zu lassen, widersprechen Sie
auch dieser Rechung, denn auch der Arzt weiß, dass es diese
Analyse nicht gibt. Ich habe alle Therapeuten der Therapeutenliste
informiert. Sie können auch die nano-Redaktion um die Begleichung
der Rechnung bitten, denn diese hat Sie ja durch Ihre Werbesendung
veranlasst, den Service des BMIB in Anspruch zu nehmen.
- Wenn
Sie diesen Arztbesuch mit einem Krankenschein abgerechnet haben,
informieren Sie bitte Ihre Kasse über die Zusammenhänge und
über meine Webseite. Rückfragen Ihrer Kasse stehe ich gerne
zur Verfügung.
- Wenn
Sie eine Rechnung über eine Nanopartikelanalyse bereits bezahlt
haben, wenden Sie sich bitte an mich.
- Wie
ich gehört habe, besteht das BMIB manchmal auf
Bankeinzug. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Sie
können innerhalb einiger Wochen den Betrag zurückfordern.
E-Mail: inova-tec@t-online.de
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