| Sehr geehrter
Herr Rupps, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.06.06! Wie Ihnen bekannt ist, hatte ich eine Beschwerde an den Intendanten des ZDF gerichtet. Ich, als Bürger diese Staates, habe ein Recht darauf, dass ein öffentlich-rechtlicher Sender meine Beschwerde prüft und nach sachlichen Gesichtspunkten darüber entscheidet, ob meine Beschwerde berechtigt ist oder nicht. Ich nehme ferner das Recht in Anspruch, dass ich entsprechend sachlich über die Gründe informiert werde, die gegebenenfalls dazu führen, dass meiner Beschwerde nicht stattgegeben wird. Ich entnehme Ihrem Schreiben, dass Sie damit zum Ausdruck bringen wollen, dass Sie meine Beschwerde ablehnen. Eine sachliche Begründung geben Sie nicht. Bedauerlicherweise schreiben Sie die Unwahrheit. Die "ausführliche Korrespondenz", die ich angeblich mit der Redaktionsleitung von "nano" geführt habe, hat nicht stattgefunden. Ich weiß nicht einmal, welche Personen mit "Redaktionsleitung" gemeint sind. Wie Ihnen sicher bekannt ist, habe ich lediglich eine E-Mail von Frau Lenz-Stamm erhalten, in der sie mir mitteilte, man werde meine Kritik prüfen. Sie schreiben, die Kollegin und der Kollege setzten sich ausführlich und konstruktiv mit meiner Kritik auseinander. Davon ist mir nichts bekannt. Es wäre schön, wenn Sie mich darüber unterrichten würden, was dabei herausgekommen ist. Möglicherweise beziehen Sie sich auf die "Stellungnahme", die Frau Arens an interessierte Zuschauer und Patienten verschickt hat und die mir nur durch einen Zufall zugesandt wurde. Ihren letzten Satz halte ich in diesem Zusammenhang für besonders bemerkenswert: "Ich kann und möchte dieser Entgegnung in der Sache nichts hinzufügen." Wenn es zu Ihren Dienstobliegenheiten gehört, meine Beschwerde zu prüfen, Sie das aber nicht "können", sollten Sie diese an eine kompetentere Stelle weiterleiten. Besonders bemerkenswert finde ich das Wort "möchte" in diesem Kontext. Wollen Sie damit zum Ausdruck bringen, dass Sie sich mit Problemen, die Sie nicht mögen auch nicht befassen? Ich gehe davon aus, dass Sie weder die erwähnte Stellungnahme noch meine Anmerkungen dazu kennen und auch nicht wissen, worum es eigentlich geht. Ich vermute, dass Sie lediglich die Kolleginnen und Kollegen der nano-Redaktion befragt haben und sich von denen den Text zu Ihrem Schreiben vorgeben ließen. Bei der Abfassung meiner Kritik habe ich mich bemüht, mich allgemeinverständlich auszudrücken. Es wurde mir auch mehrfach bestätigt, dass mir das gelungen sei. Sollten Ihnen dennoch die Zusammenhänge unverständlich sein, dann sollten Sie sich um einen unabhängigen und unvoreingenommen Sachverständigen bemühen. Jeder Facharzt für Laboratoriumsmedizin, vermutlich sogar jeder Hausarzt kann hier sachverständig Stellung nehmen. Ich will in aller Deutlichkeit betonen, dass ich eine qualifizierte und sachliche Stellungnahme zu meiner Beschwerde verlange. Um Ihnen das zu erleichtern, habe ich hier die folgenden strittigen Punkte noch einmal zusammenfasst: Aus der Sicht der nano-Redaktion:
1. Das ist nicht möglich 2. Auch das ist nicht möglich 3. Auch das geht nicht . Selbst das BMIB hat inzwischen den Hinweis auf diese Techniken von seiner Webseite entfernt. Die BMIB-Nanopartikelanalyse findet jetzt ohne Nanopartikel statt. 4. Das ist eine Täuschung. 5. Das ist Unfug. Wie Ihnen bekannt sein sollte, weist das BMIB auf seinen Rechnungen für "Nanopartikelanalysen" lediglich den Posten "Mikroskopische Analyse des Dehydrierungsproduktes" aus. Es handelt sich offenbar um einen normalen Blutausstrich. Nanopartikel sind aber nur im Elektronenmikroskop sichtbar. Siehe z.B. http://www.xy44.de/tv/nano/3satstellung.html 6. Das ist unwahr. Alle auf der Webseite des BMIB als Partner angeführten Universitätsinstitute haben darauf gedrungen dass dieser Hinweis entfernt wurde. 7. Das ist aus der Luft gegriffen. Sollten Sie dennoch zu der Überzeugung gelangen, dass meine Kritik unberechtigt sei, bitte ich Sie um eine entsprechende sachliche Stellungnahme zu jedem der angeführten Punkte. Für weiter Erläuterungen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung. Bitte betrachten Sie dieses Schreiben als "offenen Brief", den ich ebenso wie die Stellungnahme von Frau Arens auf meiner Webseite veröffentlichen werde. Mit freundlichen Grüßen Klaus Keck |