| Sehr geehrter Herr Professor Voß, ich wende mich an Sie, mit einer Beschwerde über einen Fernsehbeitrag des Senders 3sat. Der Intendant des ZDF, Herr Schächter, hat mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass es sich bei der zu beanstanden Sendung um eine Zulieferung des SWR handele. Ich hatte Sie bereits am 06.06.06 in einer E-Mail von dem Vorfall unterrichtet, ohne eine Antwort zu erhalten. Ich fasse kurz zusammen: Der Beitrag "Nanopartikelanalyse" des Wissenschaftsmagazins "nano" vom 22.02.06 ist eine verdeckte und irreführende Werbesendung für eine Organisation, die gegründet wurde, um Patienten irrezuführen und mit völlig nutzlosen Schein-Diagnosen abzuzocken. Die Fakten:
Gesetz über die Werbung auf
dem Gebiete des Heilwesens, § 3
Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, 1. wenn Arzneimitteln, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkung beigelegt werden, die sie nicht haben, 3. wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben a) über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit von Arzneimitteln, Gegenständen oder anderen Mitteln oder über die Art und Weise der Verfahren oder Behandlungen oder b) über die Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge des Herstellers, Erfinders oder der für sie tätigen oder tätig werdenden Personen gemacht werden. Ich beziehe mich ferner auf §6 des Staatsvertrags des SWR (Programmgrundsätze): (3) Alle Beiträge für
Informationssendungen (Nachrichten, Berichte und Magazine) sind
gewissenhaft zu recherchieren; sie müssen wahrheitsgetreu und
sachlich sein.
Es besteht kein Zweifel daran, dass der erwähnte Fernsehbeitrag in eklatanter Weise gegen diesen Paragraphen des Staatsvertrages verstößt. Es handelt sich hier nicht nur um eine oder einige Aussagen des Beitrags, die zu beanstanden sind, alle wesentlichen Aussagen dieses Beitrag sind falsch., auch die auf der erwähnten Webseite des Senders. Mit meiner am 05.04.06 veröffentlichten Webseite habe ich gezeigt, dass es diese angebliche Vollblut-Diagnosemethode "Nanopartikelanalyse" nicht gibt und auch aus theoretischen Gründen nicht geben kann. www.xy44.de/tv/nano Als Reaktion auf meine Webseite hat die Firma BMIB folgende Änderungen auf ihrer Webseite vorgenommen:
Als Antwort auf meine Beschwerde habe ich lediglich am 07.04.06 eine E-Mail von Frau Lenz-Stamm aus der 3sat-Redaktion erhalten, in der sie mir mitteilte, man werde den Sachverhalt prüfen und sich wieder bei mir melden. Eine Richtigstellung erfolgte nicht. Fernsehzuschauer, die durch meine Kritik an der Sendung irritiert waren und sich an die nano-Redaktion mit der Bitte um eine Stellungnahme gewandt haben, erhielten von Frau Arens (nano-Redaktion) eine E-Mail in der darauf verwiesen wurde, dass die Autorin der Sendung an einer Stellungnahme zu meiner Webseite arbeite. Die nano-Redaktion hat diese Stellungnahme, vermutlich von Frau Wengel erstellt, am 12.05.06, als E-Mail an die Anfragenden verteilt. In dieser Stellungnahme wird trotz meiner Einwände, an der Richtigkeit des ausgestrahlten Beitrages festgehalten und versucht, durch offensichtlich unwahre Behauptungen die irritierten Zuschauer "bei der Stange zu halten". Die Stellungnahme der nano-Redaktion mit meinen Anmerkungen finden Sie unter: http://www.xy44.de/tv/nano/3satstellung.html und als Anlage zu der diesem Schreiben beiliegenden Dokumentation. Am 14.05.06 unterrichtete ich den Intendaten des federführenden Senders, Herrn Schächter, über diesen Vorfall. Mit Schreiben vom 31.05.06 teile mir Herr Schächter mit, dass es sich bei diesem Beitrag um eine Zulieferung des SWR handele und er aus diesem Grunde mein Schreiben an die zuständige ARD-Koordination 3sat weitergeleitet habe. Von dem Leiter dieser Koordination Herrn Dr. Rupps erhielt ich ein Schreiben vom 19.06.06, indem er mir mitteilte: "Sie haben mit der Redaktionsleitung von "nano" über diesen Beitrag eine ausführliche Korrespondenz geführt. Die Kollegin und der Kollege setzen sich mit Ihrer Kritik ausführlich und konstruktiv auseinander. Ich kann und möchte dieser Entgegnung in der Sache nichts hinzufügen" Herr Dr. Rupps schreibt die Unwahrheit. Ich habe von der nano-Redaktion ein einziges Schreiben erhalten, die oben erwähnte E-Mail von Frau Lenz-Stamm, in der sie mir mitteilte, dass man meine Kritik prüfen werde. Ich nehme an, dass Herr Dr. Rupps mit "Entgegnung" die bereits erwähnte Stellungnahme meint, die von Frau Arens an interessierte Fernsehzuschauer versandt hat und die mir eher zufällig von einer Interessentin zugeschickt wurde. Die Formulierung lässt den Schuss zu, dass er diese Stellungnahme billigt. Das lässt nur zwei Interpretationen zu. Entweder kennt er den Sachverhalt überhaupt nicht oder er spielt das üble Spiel mit und unterstützt selbst die irreführende Werbesendung für eine Schwindelfirma. Herr Dr. Rupps Schreiben lässt erkennen, dass er meine Beschwerde nicht "mag". Bedeutet das, dass die Entscheidung darüber, ob sie geprüft und meiner Forderung nach Richtigstellung entsprochen wird, davon abhängt, ob ein Ressortleiter des öffentlich-rechtlichen Fernsehens meine Beschwerde nun mag oder nicht. Hat Nichtmögen Untätigkeit zur Folge? Ich möchte Sie dringend bitten, meine Vorwürfe ernsthaft und unvoreingenommen zu prüfen und zu veranlassen, dass
Darüber hinaus ist es dringend erforderlich, zu untersuchen, wie es passieren konnte, dass
Als Außenstehender fällt es mir schwer, mir eine Vorstellung davon zu machen, welche Vorgänge in einer Redaktion des öffentlich-rechtlichen Fernsehens ablaufen. Mangels genauerer Informationen kommen für mich nur drei Szenarien in Betracht:
Ich bitte Sie, sich zunächst selbst über die Haltbarkeit meiner Vorwürfe zu informieren, bevor Sie andere Schritte unternehmen. Das ist sehr einfach, weil die Behauptungen der Firma BMIB so absurd sind, dass jeder qualifizierte Mediziner in der Lage sein sollte, dazu kompetent Stellung zu nehmen. Die erforderlichen Informationen finden Sie auf meiner Webseite: www.xy44.de/tv/nano. Der Staatsvertrag über den Südwestrundfunk (§13, Organe) legt fest: (4) Die Mitglieder des
Rundfunkrates und des Verwaltungsrates haben bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten. Sie sind in
ihrer Amtsführung an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden.
Es besteht für mich kein Zweifel, dass ich in dieser Angelegenheit die Interessen der Allgemeinheit vertrete und die Rundfunk- bzw. Fernsehräte die Gremien sind, die meine, bzw. die Interessen der Allgemeinheit gegenüber dem Sender zu vertreten haben. Ich bitte Sie, mir eine Liste zuzuschicken, aus der ich nicht nur die Namen meiner Vertreter, sondern auch ihre Anschrift und sonstigen Funktionen entnehmen kann, die es mir ermöglichen, mit ihnen in Verbindung zu treten. Auf den diesbezüglichen Webseiten des SWR kann ich mir nur die Fotos der Räte ansehen, aber außer ihrem Namen keine weiteren Informationen entnehmen. Ich bitte Sie außerdem, dieses Schreiben an alle Fernsehräte weiter zu leiten. Um Ihnen das zu erleichtern, habe ich dieses Schreiben und die Anlagen als zwei Files auf die CD (siehe unten) kopiert. Sie brauchen also nur die zwei Files "Beschwerde.pdf" und "Dokumentation.pdf" im Ordner "Doku" an die Räte zu senden. Sollten dem Gründe entgegenstehen, die ich nicht erkennen kann, bitte ich um eine entsprechende Nachricht. Als Anlagen erhalten Sie u.a. eine CD mit der nano-Sendung (etwa 7 min.) und den erwähnten pdf-Files für die Räte, sowie einen Text, in dem ich den ganzen Vorgang noch einmal ausführlicher dargelegt habe. Dieser Text ist noch unfertig, und soll, nach Überarbeitung, als Information für die Presse dienen. Als Anlagen dieser Dokumentation finden Sie auch die "Gegendarstellung" der nano-Redaktion und meine Anmerkungen dazu. Mit freundlichen Grüßen Klaus Keck |