Pseudowissenschaften an der Universität Leipzig |
Der Preis für den Wirkungsnachweis homöopathischer Mittel, den die Leipziger Pharmazeuten Apothekerin Franziska Schmidt, Prof. Karen Nieber und Prof. Wolfgang Süß 2003 erhalten haben, beruht auf einer Falschmitteilung Kommentar Die Universität Leipzig berichtete im November 2003 in einer Pressemitteilung und im Journal der Universität, dass die Pharmazeuten den mit 10.000 EUR dotierten Preis erhalten haben, weil sie angeblich nachgewiesen haben, dass Belladonna-Verdünnungen die Kontraktion von Muskelpräparaten auch dann noch beeinflussen können, wenn die Lösuungen so weit verdünnt sind, dass keine Wirkstoffmoleküle mehr in der Lösung vorhanden sind. Wir begründen hier, warum wir der Meinung sind, dass die von der Leipziger Forschergruppe mitgeteilten "Erkenntnisse" nicht auf objektiven Messungen, sondern auf vorurteils und methodisch bedingten Messfehlern beruhen.
Übersicht
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Zusammenfassung >> Belladonna-Hochpotenzen
sind keine homöopathischen Arzneimittel>> 4. Placebo-Ergebnisse >> 5. Selektion von Daten >> Homöopathische
elektromagnetische Wellen >> Ergänzungen : Dr.
rer. nat. für die Messung "geistartiger Moleküle" >> Konsequenzen aus der Sicht eines
Homöopathen, der diese Ergebnisse für Wissenschaft hält. Reaktionen in der Presse Die Zeitschrift "Laborjournal" birngt einen kritischen Bericht unter dem Titel: "Die Wunderforscher" >> |
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Letzte Meldungen: Die Deutsche Apotheker Zeitung veröffentlicht einen Artikel über die Veröffentlichung von Schmidt, Süß und Nieber. Wir zitieren hier den letzten Absatz: Arbeit zurückgezogen Mittlerweile
haben die Autoren der Arbeit - nach einer
Denkpause - Fehler bei der Versuchsdurchführung und Auswertun
eingestanden. Insbesondere fehlten notwendige Kontrollversuche und
nicht alle Daten wurden in die statistische Auswertung einbezogen. Die
Mitteilung in der Zeitschrift Biologische Medizin wurde
zurückgezogen, der Preis zurückgegeben. Damit muss ein
weiterer Versuch, die
Wirkung von homöopathischen Verdünnungen in vitro
nachzuweisen, ad
acta gelegt werden. >> Die Universität berichtet in einer Pressemitteilung mit dem Titel "Pharmakologin räumt Fehler ein" über die Vorgänge.
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